BLUMENBERG Fenchelhonig AH 350 g

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Hersteller/Vertrieb Pharma Aldenhoven GmbH & Co. KG
Artikelnummer: 20058674
Packungsgröße 350 g
Darreichungsform Sirup
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
verfügbar

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350 g

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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Details

BlumenBerg Fenchelhonig AH

 

BlumenBerg Fenchelhonig AH - Bei Erkältungskrankheiten der Atemwege

BlumenBerg Fenchelhonig AH ist ein pflanzliches Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten der Atemwege. Zur Schleimlösung bei Erkältungskrankheiten der oberen Atemwege mit zähflüssigem Schleim bei Kindern.

 

  • Pflanzliches Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten der Atemwege
  • Bei Erkältungskrankheiten der oberen Atemwege mit zähflüssigem Schleim
  • Für Erwachsene und Kinder ab 1 Jahr

 

Die kalte Jahreszeit birgt verschiedene Herausforderungen für das Immunsystem. Erkältungen können allerdings zu jeder Jahreszeit eine Belastung für die Gesundheit darstellen. Gerade Kinder sind häufig von Erkältungskrankheiten der oberen Atemwege betroffen, die oft mit der Bildung von zähflüssigem Schleim einhergehen. Fenchelhonig ist ein altbewährtes pflanzliches Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten der oberen Atemwege. Es enthält Fenchelöl aus den Früchten des Fenchels (Foeniculum vulgare).

Der Sirup zeichnet sich durch einen angenehmen Geschmack aus, der von Kindern mühelos akzeptiert wird.

Anwendung

Die empfohlene Dosis beträgt: Kinder ab 1 Jahr nehmen 2–3-mal täglich 1 Dosierlöffel (5 ml) ein.

Fenchelhonig AH ist vorzugsweise in Wasser oder unverdünnt einzunehmen.

Für Kinder unter 1 Jahr ist Fenchelhonig AH nicht vorgesehen.

Nicht länger als 2 Wochen ohne ärztlichen Rat anwenden. Bei Fieber, Atemnot sowie bei über 5 Tage anhaltenden oder unklaren Beschwerden ist ein Arzt/eine Ärztin aufzusuchen.

Hinweise

Dieses Arzneimittel enthält Invertzucker (Honig) und Saccharose (Zucker). Invertzucker ist ein Gemisch aus Glucose und Fructose.

Bitte verwenden Sie dieses Arzneimittel nicht mehr nach dem auf der Packung oder der Umverpackung angegebenen Verfallsdatum. Das Verfallsdatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Inhaltsstoffe

Wirkstoff
100 g Sirup enthalten: 0,6 g Bitteres Fenchelöl

Sonstige Bestandteile: Honig, Saccharose (Zucker), Gereinigtes Wasser

 

Das PDF des Beipackzettels können Sie sich oben herunterladen.

PZN 20058674
Hersteller/Vertrieb: Pharma Aldenhoven GmbH & Co. KG
Industriestraße 6
D-52457 Aldenhoven
Packungsgröße 350 g
Produktname BLUMENBERG Fenchelhonig AH
Darreichungsform Sirup
Monopräparat ja
Wirksubstanz Bitterfenchelöl
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
Pharma Aldenhoven GmbH & Co. KG




Webseite: https://www.pharma-aldenhoven.de
Tel: +49 2464 589-0
E-Mail: info@pharma-aldenhoven.de

Zusatzbeschreibung

Pflanzliches Arzneimittel

Bei Erkältungskrankheiten der Atemwege

Für Erwachsene und Kinder ab 1 Jahr

Anwendungshinweise

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel ein.
Oder: Bereiten Sie das Arzneimittel zu und nehmen Sie es ein. Dazu geben Sie es in Wasser oder Tee und rühren um. Vor Gebrauch gut schütteln.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2 Wochen anwenden. Fragen Sie dazu im Zweifelsfalle Ihren Arzt oder Apotheker.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Allgemeine Dosierungsempfehlung:
 
Kinder ab 1 Jahr 5 ml (entspr. 1 Messlöffel) 2-3 mal täglich unabhängig von der Mahlzeit
Dosierhilfe: Dem Arzneimittel liegt für eine korrekte Dosierung ein Messbehältnis bei.
 

Anwendungsgebiete

Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn zusätzlich Fieber oder Atemnot auftreten sowie bei über 5 Tage anhaltenden oder unklaren Beschwerden.

 

- Erkältungskrankheiten der Atemwege, vor allem mit zähem Schleim

Wirkungsweise

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Die Inhaltsstoffe entstammen der Pflanze Fenchel und wirken als natürliches Gemisch. Zu der Pflanze selbst:
- Aussehen: Krautige Pflanze mit kleinen gelben Blüten, die als Dolden angeordnet sind.
- Vorkommen: Heimisch im Mittelmeerraum, inzwischen auch unter anderem in Deutschland
- Verwendete Pflanzenteile und Zubereitungen: Extrakte, Sirup, Honig, Öl und Tee aus den reifen Früchten, sehr selten aus den Wurzeln
Die Inhaltsstoffe wirken im Magen-Darm-Trakt krampflösend, verdauungsfördernd und blähungstreibend. Sie regen außerdem die Härchen der Atemwege zu schnelleren Bewegungen an, so dass festsitzender Schleim leichter abgehustet werden kann. Unterstützend wird der Schleim dünnflüssiger gemacht.

Zusammensetzung

bezogen auf 5 Gramm

2.5 mg Bitterfenchelöl

+ Anethol

+ Bienenhonig

+ Invertzucker

+ Glucose

+ Fructose

+ Saccharose

Gegenanzeigen

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Bei häufiger Einnahme kann das Arzneimittel schädlich für die Zähne sein.

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge unter 1 Jahr: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.

Nebenwirkungen

Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.

Hinweise

Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen Gewürze, wie z.B. Anis, Beifuß, Dill, Fenchel, Karotte, Koriander, Kümmel, Paprika, Petersilie, Sellerie und Tomaten!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Fructose (Fruchtzucker). Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Glucose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Glucose und Fructose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

1: Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2: Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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