FERRUM HAUSMANN Tropfen zum Einnehmen 30 ml

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Hersteller/Vertrieb Vifor Pharma Deutschland GmbH
Artikelnummer: 02190861
Packungsgröße 30 ml
Darreichungsform Tropfen zum Einnehmen
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
verfügbar

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30 ml
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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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Details

FERRUM HAUSMANN Tropfen zum Einnehmen

 

Ferrum Hausmann enthält den Wirkstoff Eisen(III)-hydroxid.

Eisen ist ein lebenswichtiger, essentieller Bestandteil des Blutfarbstoffs Hämoglobin, das wir für den Sauerstofftransport in unserem Körper durch die roten Blutkörperchen benötigen. Eisenmangel führt deshalb in der Regel zu so genannter Blutarmut, die sich z.B. mit Blässe, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen und Appetitlosigkeit zeigen kann.

Da unser Körper Eisen nicht selber bilden kann, sind wir auf eine Zufuhr von außen angewiesen. Vor allem in Schwangerschaft und Stillzeit, aber auch während des Wachstums haben wir einen erhöhten Eisenbedar

Ferrum Hausmann® Lösung wird angewendet bei Eisenmangelzuständen. Es kann auch Frühgeborenen und Säuglingen gegeben werden.

Anwendung

Die Dosierungsangaben für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder beziehen sich auf 3 mg Eisen/kg Körpergewicht pro Tag.

Frühgeborene: 1 bis 2 Tropfen (2,5 bis 5 mg Eisen) pro kg Körpergewicht, täglich.

Säuglinge und Kleinkinder: 10 bis 20 Tropfen (25 bis 50 mg Eisen) pro Tag, verteilt auf 1– 2 Einzelgaben.

Kinder: 20 bis 40 Tropfen (50 bis 100 mg Eisen) pro Tag, verteilt auf 1– 2 Einzelgaben.

Erwachsene: 40 bis 80 Tropfen (100 bis 200 mg Eisen) pro Tag, verteilt auf 1– 2 Einzelgaben.

Ferrum Hausmann® Lösung soll mit oder direkt nach den Mahlzeiten eingenommen werden.

Die Behandlungsdauer ist abhängig von der Eisenstoffwechsellage (verminderte Zufuhr, gesteigerter Bedarf, krankhafte Eisenverluste) und der Normalisierung des roten Blutbildes. Nach Normalisierung des roten Blutbildes soll die Eisenmedikation zum Auffüllen der Eisenreserven noch 1 bis 2 Monate fortgesetzt werden.

Bitte verwenden Sie dieses Arzneimittel nicht mehr nach dem auf der Packung oder der Umverpackung angegebenen Verfallsdatum. Das Verfallsdatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Hinweise

Ferrum Hausmann® Lösung kann ohne weiteres mit Babynahrung, Frucht- und Gemüsesäften gemischt werden. Reaktionen mit Nahrungsbestandteilen, welche die Resorption des Eisenkomplexes vermindern könnten, treten nicht ein. Eine unter Umständen leichte Braunfärbung der Nahrung ist ohne Einfluss auf deren Geschmack.

Inhaltsstoffe

Der arzneilich wirksame Bestandteil ist Eisen(III)-hydroxid-Polymaltose Komplex.

1 ml Lösung (ca. 20 Tropfen) enthält: 172,4–200 mg Eisen(III)-hydroxid-Polymaltose Komplex, standardisiert auf 50 mg Eisen.

Die sonstigen Bestandteile sind: 2,0 mg Natriummethyl-4-hydroxybenzoat (Ph. Eur.), 0,22 mg Natriumpropyl-4-hydroxybenzoat (Ph. Eur.), 50 mg Sucrose (entsprechend 0,1 BE insgesamt) sowie gereinigtes Wasser, Aromastoff und Natriumhydroxid.

Adresse des Anbieters/Herstellers

Vifor Pharma Deutschland GmbH
Gmunder Straße 25
81379 München

PZN 02190861
Hersteller/Vertrieb: Vifor Pharma Deutschland GmbH
Gmunder Straße 25
D-81379 München
Packungsgröße 30 ml
Packungsnorm N1
Produktname FERRUM HAUSMANN Tropfen zum Einnehmen
Darreichungsform Tropfen zum Einnehmen
Monopräparat ja
Wirksubstanz Eisencarboxymaltose
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
Vifor Pharma Deutschland GmbH
Gmunder Straße 25
81379 München
Deutschland

Webseite: https://www.cslvifor.de/kontakt
Tel: +49 89 3249186-00
E-Mail: info-de@viforpharma.com
Impressum: https://www.cslvifor.de/rechtlicher-hinweis

Zusatzbeschreibung

Bei Eisenmangelzuständen

Enthält den Wirkstoff Eisen(III)-hydroxid

Auch für Frühgeborene und Säuglinge geeignet

Anwendungshinweise

  • Lösung zur oralen Einnahme
  • Das Arzneimittel soll mit oder direkt nach den Mahlzeiten eingenommen werden.

  • Nehmen Sie das Arzneimittel immer genau nach der Anweisung in dieser Packungsbeilage ein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
  • Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:
    • Die Dosierungsangaben für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder beziehen sich auf 3 mg Eisen / kg Körpergewicht pro Tag.
    • Frühgeborene:
      • 1 bis 2 Tropfen (2,5 bis 5 mg Eisen) pro kg Körpergewicht, täglich.
    • Säuglinge und Kleinkinder:
      • 10 bis 20 Tropfen (25 bis 50 mg Eisen) pro Tag, verteilt auf 1-2 Einzelgaben.
    • Kinder:
      • 20 bis 40 Tropfen (50 bis 100 mg Eisen) pro Tag, verteilt auf 1-2 Einzelgaben.
    • Erwachsene:
      • 40 bis 80 Tropfen (100 bis 200 mg Eisen) pro Tag, verteilt auf 1-2 Einzelgaben.

 

  • Dauer der Anwendung:
    • Die Behandlungsdauer ist abhängig von der Eisenstoffwechsellage (verminderte Zufuhr, gesteigerter Bedarf, krankhafte Eisenverluste) und der Normalisierung des roten Blutbildes.
    • Nach Normalisierung des roten Blutbildes soll die Therapie mit dem Arzneimittel noch 1 - 2 Monate fortgesetzt werden.

 

  • Wenn Sie eine größere Menge des Arzneimittels angewendet haben, als Sie sollten
    • Das Eisen liegt in dem Arzneimittel in einer speziellen komplexartigen Verbindung vor. Die Giftigkeit dieser Verbindung ist gering. So sind bisher noch keine Überdosierung und Vergiftungen mit dem Arzneimittel bekannt geworden.

 

  • Wenn Sie die Einnahme des Arzneimittels vergessen haben
    • Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben. Sofern die nächste Einnahme nicht innerhalb von wenigen Stunden bevorsteht, können Sie die vergessene Einnahme nachholen. Sonst nehmen Sie das Präparat zum nächsten Einnahmezeitpunkt in der vorgesehenen Dosierung ein.

 

  • Wenn Sie die Einnahme des Arzneimittels abbrechen
    • Wenn Sie die Behandlung unterbrechen oder vorzeitig beenden, verzögert sich der Abschluss der Behandlung oder der Erfolg bleibt aus.

Anwendungsgebiete

  • Das Arzneimittel wird angewendet bei Eisenmangelzuständen.

Wirkungsweise

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Eisen gehört zu den lebenswichtigen Spurenelementen und ist im Körper an vielen Stoffwechselvorgängen beteiligt. Wichtig ist Eisen zum Beispiel für die Bildung roter Blutkörperchen.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Milliliter

186 mg Eisen (III) hydroxid Polymaltose Komplex

50 mg Eisen (III) Ion

2 mg Methyl 4-hydroxybenzoat, Natriumsalz

+ Natrium hydroxid

0.22 mg Propyl 4-hydroxybenzoat, Natriumsalz

+ Saccharose

Sahne Aroma

Propylenglycol

Vanillin

+ Wasser, gereinigt

0.01 BE Gesamt Kohlenhydrate

6 mg Gesamt Natrium Ion

Gegenanzeigen

  • Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden,
    • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber Eisen (II)-fumarat oder einem der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels sind,
    • wenn Sie an einer Eisenspeicherkrankheit (Hämochromatose) leiden,
    • wenn Sie an einer Eisenverwertungsstörung (sideroachrestische Anämie, Bleianämie, Thalassämie) leiden,
    • wenn Sie an Blutarmut, die nicht durch Eisenmangel ausgelöst wurde, sondern durch Infekte oder Tumore, leiden,
    • wenn Sie an hämolytischer Anämie (Blutarmut, die durch verkürzte Lebensdauer der roten Blutkörperchen entsteht) leiden,
    • wenn Sie an einer Eisenüberladung leiden,
    • wenn Sie an schweren Leber- und Nierenerkrankungen leiden.

Nebenwirkungen

  • Wie alle Arzneimittel kann das Arzneimittel Nebenwirkungen haben.
  • Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrundegelegt:
    • Sehr häufig: mehr als ein Behandelter von 10
    • Häufig: 1 bis 10 Behandelte von 100
    • Gelegentlich: 1 bis 10 Behandelte von 1000
    • Selten: 1 bis 10 Behandelte von 10 000
    • Sehr selten: weniger als 1 Behandelter von 10 000,
    • nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundalge der verfügbaren Daten nicht abschätzbar)
  • Nebenwirkungen
    • Sehr selten können Störungen im Magen-Darm-Bereich, wie Übelkeit, Brechreiz und Verstopfung, auftreten.
    • Wie bei allen oralen Eisenpräparaten kann während der Behandlung eine Dunkelfärbung des Stuhles auftreten. Diese ist unbedenklich.
  • Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht aufgeführt sind.

Wechselwirkungen

  • Bei Einnahme des Arzneimittels mit anderen Arzneimitteln:
    • Bitte informieren Sie ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, auch wenn es sich um nichtverschreibungspflichtige handelt.
    • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind nicht bekannt.

 

  • Bei Einnahme des Arzneimittels zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
    • Das Arzneimittel kann ohne weiteres mit Babynahrung, Frucht- und Gemüsesäften gemischt werden.
    • Reaktionen mit Nahrungsbestandteilen, die die Resorption des Eisenkomplexes vermindern könnten, treten nicht ein.
    • Eine unter Umständen leichte Braunfärbung der Nahrung ist ohne Einfluss auf deren Geschmack.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Schwangerschaft und Stillzeit
    • Wenn Sie schwanger sind oder stillen, sollten Sie das Arzneimittel nur auf Anordnung Ihres behandelnden Arztes einnehmen.
  • Fragen Sie vor der Einnahmen/Anwendung von Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.

Hinweise

  • Besondere Vorsicht bei der Anwendung des Arzneimittels ist erforderlich,
    • wenn Sie an Leber- und Nierenkrankheiten leiden;
    • wenn Sie an Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes wie Magenschleimhautentzündung, Magen- und Darmgeschwüren und entzündlichen Darmerkrankungen leiden.
    • In solchen Fällen sollten Sie erst Rücksprache mit Ihrem Arzt nehmen.

 

  • Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
    • Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

1: Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2: Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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